Kosten und Abrechnung
Honorar
1. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
2. Ich berechne den 2,9-fachen Satz. Dieser Faktor orientiert sich in etwa am Vergütungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
3. Biographische Anamnese, Berichte, Bescheinigungen, Anträge oder ausführlichere Stellungnahmen werden gemäß GOÄ gesondert berechnet.
4. Terminabsage unter 48 Stunden führt zu einem Ausfallhonorar von 75 EUR.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
1. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
2. Je nach individuellem Tarif kann ein Eigenanteil oder eine Selbstbeteiligung anfallen. Bitte klären Sie die genauen Bedingungen vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung.
Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren)
1. Als Privatpraxis ohne Kassensitz biete ich Ihnen eine kostenfreie Unterstützung bei der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens an, um eine Therapie dennoch zu ermöglichen.
2. Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme im sogenannten Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs.3 SGB V beantragen. Voraussetzung ist in der Regel, dass nachweislich kein zeitnaher Therapieplatz bei Vertragspsychotherapeut:innen verfügbar ist und die Krankenkasse den Antrag schriftlich bewilligt.
Mehr Informationen: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
3. Erst nach einer Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Behandlung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.
Selbstzahler:innen
1. Eine Behandlung ist selbstverständlich auch als Selbstzahler:in möglich.
2. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.
3. Die Zahlung ist am Ende der Behandlungsstunde fällig.